Stefan Appelius


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Zum Henker mit ihm!

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Zum Henker mit ihm!

Von Stefan Appelius

Im Kaiserreich galt ein Leben nicht viel, ohne Zögern verhängten Gerichte die Todesstrafe. Dann reisten Scharfrichter wie Lorenz Schwietz mit dem Beil an, um ihr blutiges Handwerk zu erledigen. Neu ausgewertete Akten zeigen, dass die Henker seiner Majestät mehr Menschen köpften als vermutet.

Als der 31-jährige Rudolf Hennig von mehreren Polizisten begleitet in einer viersitzigen Kutsche vor dem Potsdamer Landgericht am Nauener Tor eintrifft, haben sich dort zahllose Schaulustige versammelt. Im Gerichtssaal herrscht an diesem 30. April 1906 großes Gedränge, auch die Pressetische sind dicht besetzt. Mehrere Damen aus der Gesellschaft sind erschienen, unter ihnen Erbprinzessin Pauline von Wied, die Tochter des Königs von Württemberg. Alle wollen den Mann sehen, von dem es in der Zeitung heißt, er sei eine Bestie. Den Mann, der sich seiner Festnahme durch eine spektakuläre Flucht über die Dächer Berlins entzog und den man erst nach Wochen in Stettin dingfest machen konnte.

Hennig ist ein mittelgroßer Mann im schäbig grau-grünen Sommermantel mit eingedrücktem braunem Filzhut, Halbglatze und derben Gesichtszügen. Als Halbwüchsiger hatte er einem Berliner Schneidermeister Drohbriefe geschrieben: "Bringen Sie am Montag zur zweiten Brücke vor dem Schlesischen Thore die Summe von 300 Mark, sonst sind Sie acht Tage später eine Leiche! Cassini, Räuberhauptmann." Sechs Jahre Zuchthaus gab es dafür.

Diesmal lautet die Anklage auf Raubmord. Staatsanwalt Mendelsohn wirft ihm vor, einen jungen Mann in ein Waldstück am Wannsee gelockt, ihn dort erschossen und ausgeraubt zu haben. Zeugen und stichhaltige Beweise gibt es nicht. Die Ankläger reimen sich den möglichen Tatablauf selbst zusammen. "Ebenso gut könnten Sie beweisen, der Mond sei ein Pfannkuchen. Das sind doch alles bloß Hypothesen", wehrt sich der Angeklagte vor Gericht. Der Mord gehe auf das Konto eines Komplizen: "Ich habe den Raub begangen, ich will mich nicht reinwaschen und habe viel auf dem Kerbholz. Um mildernde Umstände zu bitten, wage ich selber nicht, aber wir leben in einem christlichen Jahrhundert, und da sollte man einem Menschen nicht die Möglichkeit abschneiden, noch einmal ins Leben zurückzukehren." Als Hennig die Geschworenen bittet, im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden, bricht das Publikum in lautes Gelächter aus.

Der Federstrich des Kaisers

Der Prozess endet bereits nach zwei Verhandlungstagen. Und gerade einmal zwei Stunden brauchen die Geschworenen, um Hennig schuldig zu sprechen. Dann verhängt der Richter die Todesstrafe. Der Verurteilte nimmt den Spruch äußerlich völlig regungslos entgegen. Erst als der Richter ihn auffordert, sein Gewissen durch ein offenes Geständnis zu erleichtern, sprudelt es aus ihm hervor. Er sei unschuldig, die Beweisführung des Staatsanwalts sei "total falsch" gewesen. Doch niemand will Hennig jetzt mehr hören.

Als ein Wiederaufnahmeverfahren abgelehnt wird, gibt es nur noch eine Hoffnung: die Begnadigung durch den König von Preußen. Mehrere Monate vergehen, während Hennig im Moabiter Untersuchungsgefängnis auf die Entscheidung des Monarchen wartet. Wilhelm II. hat alle paar Wochen über das Schicksal zum Tode verurteilter Untertanen zu entscheiden. Jahr für Jahr lässt er einige von ihnen enthaupten. Mit einem Federstrich seiner Majestät wird das Urteil Ende November 1906 rechtskräftig. Weil Wilhelm II. "der Gerechtigkeit freien Lauf" lassen will, wird Hennig mit einer Droschke in das Strafgefängnis Plötzensee transportiert. Man sperrt ihn in die Mörderzelle, nur ein paar Schritte vom Richtplatz entfernt.

Inzwischen ist Lorenz Schwietz, 56, aus Breslau mit vier Gehilfen in Berlin eingetroffen, per der Eisenbahn, dritter Klasse. Fahrtkosten und Spesen erstattet die Justizkasse. Im Gepäck des Quintetts befinden sich ein mehrere Kilogramm schweres, geschliffenes Handbeil, eine rotgestrichene Richtbank und ein massiver Holzblock. Auch ein schwarzer Zylinderhut gehört zur Ausrüstung. Schwietz ist gelernter Schlachtermeister - und amtiert sei einigen Jahren als königlich preußischer Scharfrichter. Nun hat er den Auftrag erhalten, dem verurteilten Mörder August Hennig mit einem einzigen, wohlgezielten Hieb den Kopf vom Rumpf trennen und ihn so vom Leben zum Tode zu befördern.

**Blutiger Rekord**

Schwietz hat in Ausübung seines Amtes allerlei erlebt. Mal rutschte ein gefällter Kopf auf eisglatten Steinboden mehrere Meter weit und kam erst an der Mauer zum Stillstand. Ein anderes mal verfingen sich die Barthaare des Delinquenten im Richtblock und der säuberlich abgetrennte Kopf blieb am Holzklotz hängen, während die Arterie des Unglücklichen stoßweise Blut verströmte. Erst im Vorjahr schlug Schwietz in pommerschen Schneidemühl einer jungen Mutter ihren Kopf ab, die kurz zuvor in der Todeszelle ein Kind entbunden hatte. Einen blutigen Rekord hat er 1901 im westpreußischen Graudenz aufgestellt. Da enthauptete er innerhalb einer Dreiviertelstunde vier Zuchthäuslern nacheinander. Reden darf er darüber allerdings nicht - die preußischen Scharfrichter sind vertraglich dazu verpflichtet, über ihre Vollstreckungsaufträge strengstes Stillschweigen zu bewahren.

Die Tradition des Berufsstandes will es, dass der Scharfrichter am Tag vor der Hinrichtung einen Blick auf den Delinquenten wirft. Als so der Wärter am späten Nachmittag des 4. Dezember 1906 die Tür der Mörderzelle aufschließt, hinter der August Hennig schmachtet, ist es draußen schon dämmrig. Ist der Delinquent eine kräftige Person oder eher schmächtig, wirkt er ruhig oder könnte er durchdrehen? Vor allem aber nimmt der Scharfrichter Hals und Nacken des Verurteilten in Augenschein.

Als sich die schwere Zellentür wieder hinter dem Scharfrichter schließt, verliert der verurteilte Hennig die Fassung. Die ganze Nacht hindurch brüllte es immer wieder denselben Satz: "Was wollt ihr denn von mir?!" Als er am nächsten Morgen noch vor Sonnenaufgang aus der Zelle geholt wird, kommt kaum mehr als ein heiseres Kreischen aus seiner Kehle.

**Mehr Hinrichtungen als bekannt**

Auf dem Gefängnishof Nr. 4 ist der Richtblock aufgebaut. In einer Ecke sitzen Staatsanwalt Mendelsohn und zwei Richter an einem schwarzbehangenen Tisch. Ein paar Meter weiter stehen etwa zwei Dutzend Männer: Bürger aus der Gemeinde Plötzensee, meist Offiziere und Juristen, die als Blutzeugen an der Exekution teilnehmen. Vor ihnen hat man eine Kette von Gendarmen postiert. Nachdem der Staatsanwalt August Hennig das Urteil mit der Unterschrift des Königs verlesen und gezeigt hat, versinkt der in Apathie. Die Gehilfen des Scharfrichters legen ihn auf die Richtbank. Auf die Frage nach seinem letzten Wunsch reagiert er nicht. Einer von Schwietz' Gehilfen presst Hennigs Kopf in die dafür vorgesehene Mulde. Jetzt geht alles sehr schnell. Der Scharfrichter hebt das Beil nur halb hoch. Ein Knirschen, ein Blutstrom, und das Haupt von August Hennig rollt in den ausgestreuten Sägespänen. "Herr Staatsanwalt, das Urteil ist vollstreckt", meldet Schwietz.

Minuten später ist die Leiche des Unglücklichen, in einem einfachen Sarg geworfen, auf einem Bretterwagen zum benachbarten Mörderfriedhof unterwegs. Verlesung und Vollstreckung des Urteils haben nur anderthalb Minuten gedauert. "Die Hinrichtung selbst, namentlich so, wie ich sie ausübte, ist eigentlich gar keine Strafe für das Furchtbare, was diese Leute begangen haben", rechtfertigte Lorenz Schwietz nach seiner Pensionierung gegenüber einem Journalisten seine Tätigkeit. Das einzige, was" für die meisten furchtbar ist, sind die letzten Stunden, die Zeit von dem Augenblick an, wo sie wissen, dass sie tatsächlich das Leben lassen müssen."

Wie viele Menschen im Kaiserreich ihren Kopf verloren, wird wohl nie genau rekonstruiert werden können. Die Hinrichtungen zu Kaisers Zeiten wurden im ganzen Reich ausgeführt, an mehreren Dutzend Orten von verschiedenen Scharfrichtern; die Akten darüber sind größtenteils verloren gegangen. Selbst wissenschaftliche Werke erweisen sich bei genauer Betrachtung als fehlerhaft. Die Auswertung der Akten des Preußischen Justizministeriums im Geheimen Staatsarchiv Berlin zeigt: In Deutschland wurden vor dem Ersten Weltkrieg wurden mehr Menschen hingerichtet, als bisher angenommen - und viele davon aufgrund von Urteilen die auch aus damaliger Sicht höchst zweifelhaft erscheinen.

Wo ist das Richtbeil?

Ein längst vergessenes Thema? Nicht für die Laubenpieper der Kleingartenkolonie Heideschlösschen in Berlin-Charlottenburg. Sie erfuhren eines Tages, dass sich ihre Parzellen direkt an dem früheren Mörderfriedhof befinden. Der wurde vor langer Zeit aufgelöst, heute befindet sich auf dem Gelände eine Spedition. Doch die Kartoffeln der Gartenfreunde wuchsen jahrzehntelang in blutgetränkter Erde.

Das letzte Opfer von Scharfrichter Schwietz übrigens war er selbst. Nach dem Tod seiner Frau und dem Verlust seiner gesamten Ersparnisse in der großen Inflation lebte Schwietz zwei Jahre zurückgezogen in seiner fast ständig abgedunkelten Wohnung. Im Mai 1925 setzte er seinem Leben von eigener Hand ein Ende - mit einer Revolverkugel. Wenige Wochen zuvor hatte der Henker in einem verzweifelten Versuch, zu Geld zu kommen, eine eherne Regel seines Gewerbes gebrochen und sein Richterbeil öffentlich ausgestellt, auf dem er fein säuberlich den Namen jedes Opfers eingraviert hatte. Das schaurige Erinnerungsstück, so legen es die Akten nahe, gibt es immer noch - vermutlich in der Asservatenkammer eines Berliner Museums.

Dieser Beitrag wurde zuerst auf Spiegel-Online veröffentlicht.

Lorenz Schwietz

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